Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite www.patientenberatung.nrw
Wir sind bemüht, diese Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.patientenberatung.nrw und ihre Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseite www.patientenberatung.nrw ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) derzeit nicht komplett vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28. Juli 2021 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen möchten, senden Sie uns eine E-Mail mit Ihren Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen.
Kontakt:
Ihre Ansprechpartnerin:
Dr. Elisabeth Lüking
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie unter www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.patientenberatung.nrw von der genannten Ansprechpartnerin keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail-Adresse der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de
Telefon: 0211 / 8 55 34 51
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW